Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trysil Skishop AS
Diese Bedingungen gelten zwischen Trysil Skishop AS (im Folgenden "Vermieter" genannt) und der natürlichen oder juristischen Person (im Folgenden "Mieter" genannt), die selbst oder im Namen eines Dritten einen Vertrag über die Anmietung von Geräten beim Vermieter abschließt.
1. Verantwortlicher Organisator
Name: Trysil Skishop AS
Adresse: Vestmovegen 24, NO-2420 Trysil
Telefon: +47 91 92 92 91
E-Mail: info@skishop.no
Organisationsnummer: NO 981 443 489
2. Abschluss des Abkommens
2.1 Bestätigung der Bestellung
Der Mieter ist für die Überprüfung der Richtigkeit aller Angaben in der Auftragsbestätigung verantwortlich. Der Vertrag gilt als verbindlich, wenn der Vermieter die Bestellung bestätigt hat und die vollständige Zahlung eingegangen ist, vorausgesetzt, die Ausrüstung ist vertragsgemäß verfügbar.
2.2 Akzeptanz der Bedingungen
Mit dem Abschluss der Buchung bestätigt der Mieter, dass er diese Mietbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert hat.
3. Definitionen
Mietbeginn: Das Datum und die Uhrzeit, zu der die Ausrüstung dem Mieter zur Verfügung gestellt werden soll.
Mietausrüstung: Die gesamte vom Vermieter vermietete Ausrüstung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrräder, Skier, Snowboards, Stöcke, Helme, Bindungen und Schutzausrüstung.
Stornierungskosten: Alle Gebühren, die bei der Stornierung eines Mietvertrags anfallen.
Nachtzeit: 23:00 bis 06:00.
Öffnungszeiten tagsüber: 06:00 bis 23:00.
Kinder: Personen bis zum Alter von 6 Jahren einschließlich.
Jugend: Personen im Alter von 7 bis 17 Jahren.
4. Bezahlung
4.1 Zahlungsbedingungen
Die vollständige Zahlung für den Mietzeitraum muss zum Zeitpunkt der Buchung erfolgen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Im Falle einer Zahlung aus dem Ausland ist der Mieter für alle Transaktionskosten verantwortlich. Der Vermieter erhält den vereinbarten Betrag in norwegischer Währung (NOK), wie in der Bestätigung angegeben.
4.2 Sicherheitsleistung
Der Vermieter verlangt keine Kaution für Vermietungen.
5. Stornierung und Änderungen
5.1 Stornierungsbedingungen
Mehr als 7 Tage vor Beginn des Mietzeitraums: Der Vermieter behält 10% des gezahlten Betrages ein, mindestens 350 NOK, zuzüglich eventueller Umtauschgebühren.
Innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Mietzeitraums: Der Vermieter behält 100% des Mietpreises ein.
Ausnahme: Bei unvorhergesehenen Ereignissen, die durch ein ärztliches Attest belegt sind, oder bei Naturkatastrophen bietet der Vermieter eine Erstattung oder Umbuchung an.
5.2 Höhere Gewalt und Sonderfälle
Im Falle von höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Reisebeschränkungen) kann dem Mieter je nach Situation eine teilweise oder vollständige Rückerstattung oder eine Verschiebung des Mietzeitraums angeboten werden.
5.3 Änderungen an der Bestellung
Änderungen der Buchung können nach Absprache mit dem Vermieter vorgenommen werden und können zusätzliche Kosten verursachen. Alle Änderungen müssen schriftlich bestätigt werden.
5.4 Rückzahlung
Alle Rückerstattungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Stornierung oder Rückgabe der Ausrüstung bearbeitet.
6. Die Verantwortung des Mieters
6.1 Nutzung der Ausrüstung
Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät verantwortungsvoll und seinem Zweck entsprechend zu nutzen. Die Ausrüstung darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Personen benutzt werden.
6.2 Sicherheitsausrüstung
Der Mieter ist für die Verwendung der notwendigen Sicherheitsausrüstung, wie z.B. Helme und Schutzausrüstung, verantwortlich, wenn er die Mietausrüstung benutzt.
6.3 Inspektion an der Rezeption
Der Mieter ist dafür verantwortlich, die Ausrüstung bei Erhalt zu überprüfen. Mit der Annahme des Geräts bestätigt der Mieter, dass es sich in einem guten Zustand befindet und für die vorgesehene Verwendung geeignet ist.
7. Versicherung und Haftung für Schäden/Verluste
7.1 Versicherung
Der Mieter kann eine Versicherung abschließen, die plötzliche und unvorhergesehene Schäden an der Ausrüstung abdeckt. Die Versicherung muss vor der Übergabe der Ausrüstung abgeschlossen und bezahlt werden. Sie können die Versicherung im Geschäft, bei der Registrierung an Ihrem eigenen Computer, über den mobilen Check-in oder durch Online-Bestellung abschließen.
Wichtig! Die Versicherung deckt keinen Diebstahl ab. Der Mieter ist für die ordnungsgemäße Sicherung und Aufbewahrung der Ausrüstung verantwortlich, um Diebstahl zu vermeiden.
7.2 Selbstbeteiligung und volle Haftung ohne Versicherung
Mit Versicherung:
Ski:
Kinder/Jugendliche: 500 NOK
Anfänger/Fortgeschrittene: NOK 1.000
Fortgeschrittene/Fortgeschrittene Plus/Rennen: 1 500 NOK
Fahrräder:
Kinder: NOK 1.000
Mountainbikes (Erwachsene/Jugendliche): NOK 1.500
Vollständig gedämpfte Fahrräder: NOK 6.000
Elektrische Mountainbikes: NOK 6.000
Vollständig gedämpfte Elektrofahrräder: NOK 9.000
Ohne Versicherung (voller Ersatz):
Der Mieter haftet in vollem Umfang für alle Schäden oder Verluste an der Ausrüstung. Die unten angegebenen Preise entsprechen den Kosten für den Ersatz der Ausrüstung durch ein gleichwertiges neues Fahrrad oder neue Skier. Es gelten die folgenden Höchstbeträge:
Ski:
Kinder/Jugendliche: bis zu 5.000 NOK
Anfänger/Fortgeschrittene: bis zu NOK 8.000
Fortgeschrittene/Fortgeschrittene Plus/Racing: bis zu 12.000 NOK
Fahrräder:
Kinder: bis zu NOK 10.000
Mountainbikes (Erwachsene/Jugendliche): bis zu NOK 15.000
Vollständig gedämpfte Fahrräder: bis zu NOK 30.000
Elektrische Mountainbikes: bis zu 30.000 NOK
Vollständig schallgedämpfte Elektrofahrräder: bis zu NOK 68.000
7.3 Ausnahmen in der Versicherung
Die Versicherung deckt keine Schäden oder Verluste, die durch:
Grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten des Mieters, wie z.B. die Benutzung von Skiern auf einer Schotterpiste oder die absichtliche Beschädigung der Ausrüstung.
Verstoß gegen die Sicherheits- und Diebstahlsicherungsmaßnahmen.
Schäden, die durch die Garantie oder eine andere Versicherung abgedeckt sind.
Diebstahl oder Verlust infolge unzureichender Sicherung oder Lagerung der Ausrüstung.
Veruntreuung, Betrug oder Unterschlagung.
8. Maßnahmen zur Diebstahlprävention
8.1 Sichern der Ausrüstung
Der Mieter ist verpflichtet, die Ausrüstung ordnungsgemäß zu sichern, wenn sie nicht in Gebrauch ist. Die Ausrüstung muss so gelagert werden, dass Diebstahl und Beschädigung verhindert werden. Der Vermieter ist nicht für die Aufbewahrung der Ausrüstung verantwortlich. Nach Absprache kann der Mieter Fahrräder beim Vermieter lagern, dies gilt jedoch nicht für Skier.
8.2 Benachrichtigung bei Diebstahl/Beschädigung
Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung muss der Mieter dies unverzüglich der Polizei und dem Vermieter melden und bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einen Polizeibericht vorlegen.
9. Lieferung und Rückgabe der Ausrüstung
9.1 Offenlegung
Die Geräte werden dem Vermieter während der Öffnungszeiten des Geschäfts übergeben. Der Mieter muss einen gültigen Ausweis vorlegen, der seine Identität bestätigt, z.B. eine Auftragsbestätigung mit einem per E-Mail erhaltenen Barcode oder einen anderen gültigen Ausweis.
9.2 Retouren
Die Ausrüstung muss zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort zurückgegeben werden. Eine verspätete Rückgabe kann zu zusätzlichen Mietkosten führen. Nach Vereinbarung kann die Ausrüstung auch an anderen Orten zurückgegeben werden.
9.3 Dokumentation des Zustands der Ausrüstung
Der Vermieter dokumentiert den Zustand der Ausrüstung bei der Rückgabe, um eventuelle Schäden reklamieren zu können. Die Dokumentation kann Fotos und schriftliche Notizen umfassen.
10. Begrenzung der Haftung
10.1 Personenschäden und Schäden an Dritten
Der Vermieter haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die während der Nutzung des Geräts entstehen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft war. Der Mieter ist für sein eigenes Handeln verantwortlich und verpflichtet sich, alle geltenden Gesetze und Vorschriften einzuhalten.
10.2 Indirekte Verluste
Der Vermieter haftet nicht für indirekte Schäden wie entgangene Gewinne, Datenverluste oder andere Folgeschäden.
10.3 Entschädigung
Der Mieter verpflichtet sich, den Vermieter von allen Ansprüchen, Verlusten oder Kosten, einschließlich Anwaltskosten, freizustellen, die sich aus der Nutzung der Ausrüstung durch den Mieter ergeben.
11. Beschwerden und Einsprüche
11.1 Reklamationen
Alle Mängel an der Ausrüstung müssen dem Vermieter unverzüglich gemeldet werden. Der Vermieter wird nach eigenem Ermessen defekte Geräte reparieren oder ersetzen.
11.2 Beschwerdeverfahren
Beschwerden über das Mietverhältnis müssen dem Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Ende des Mietzeitraums, schriftlich mitgeteilt werden. Der Vermieter möchte etwaige Streitigkeiten direkt mit dem Mieter klären.
12. Höhere Gewalt
Der Vermieter haftet nicht für die Nichterfüllung des Vertrages aufgrund von Umständen, die außerhalb seiner Kontrolle liegen (höhere Gewalt), einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks oder öffentliche Einschränkungen.
13. Datenschutz und Datenverarbeitung
Informationen darüber, wie wir Ihre persönlichen Daten verarbeiten, finden Sie in unserem Datenschutzbestimmungen.
14. Rechtswahl und Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt norwegischem Recht. Es wird versucht, alle Streitigkeiten gütlich beizulegen. Sollte dies nicht gelingen, wird der Streitfall von einem norwegischen Gericht mit dem Sitz des Vermieters als Gerichtsstand entschieden.
15. Änderungen der Bedingungen und Konditionen
Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Bedingungen und Konditionen zu ändern. Änderungen haben keine Auswirkungen auf bestehende Verträge, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben. Bei Langzeitmieten (mehr als 30 Tage, bis maximal 60 Tage) können die Preise und Bedingungen nach Vereinbarung angepasst werden.